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Netto-Auktionen
was bedeutet netto?
Gemäß unserer Versteigerungsbedingungen erfolgen alle Auktionen als Netto-Preis-Auktionen.
Das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld (Versteigerungsgebühr) beträgt 15 % des Höchstgebotes zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Beispiel:
| Zuschlag | 100,00 € |
| Aufgeld (15 %) | 15,00 € |
| Zwischensumme | 115,00 € |
| MwSt (Bsp.19 %) | 21,85 € |
| Gesamtpreis | 136,85 € |
Ausnahme
Auktionen deren Ware nicht mehrwertsteuerbehaftet ist (z.B. bei Privatinsolvenzen) beträgt das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld (Versteigerungsgebühr) 15 % des Höchstgebotes zuzüglich der gesetzlichen MwSt. auf das Aufgeld.
Beispiel:
| Zuschlag (netto = brutto) | 100,00 € |
| Aufgeld (15 %) | 15,00 € |
| Zwischensumme | 115,00 € |
| MwSt (Bsp.19 %) | 2,85 € |
| Gesamtpreis | 117,85 € |